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Versicherungsgutachten

 

Wird dem Versicherer ein Schaden im Rahmen einer bestehenden Gebäudeversicherung angezeigt, hat dieser zunächst zu prüfen, ob es sich hierbei um eine versicherte Schadensursache handelt. Dabei können z.B. folgende Fragen Auswirkungen auf die Leistungspflicht des Versicherers haben:

  • War unsachgemäßes, fahrlässiges oder grob fahrlässiges Nutzerfehlverhalten schadensursächlich oder trug dieses zu einem bestimmten Teil zum Schaden bei?
  • Waren bauliche Mängel an der Gebäudekonstruktion ursächlich für den entstandenen Schaden (beispielsweise das Einstürzen einer Dachkonstruktion während eines Sturmes - war die Befestigung der Dachkonstruktion regelgerecht ausgeführt? Wäre die Dachkonstruktion auch bei regelgerechter Ausführung eingestürzt?).
  • Kann der entstandene Schaden durch das behauptete und versicherte Ereignis (z.B. Sturm) entstanden sein?
  • Sind vielleicht andere Ursachen auszumachen, welche zu dem Schaden geführt haben können (beispielsweise eine übergelaufenes Waschbecken, welches im Rahmen einer Leitungswasserversicherung - Leitungsbruch reguliert werden soll)?

Auch bei bestehender Leistungspflicht des Versicherers sind Fragen hinsichtlich der fachgerechten Schadensbeseitigung und der hierfür erforderlichen Kosten sowie des verbleibenden technischen Minderwertes zu beantworten.

Weiterhin ist die Schadensbeseitigung zu veranlassen und fachlich zu überwachen.

Versicherungsgutachten werden von Bausachverständigen und Gutachtern hauptsächlich in folgenden Bereichen erstellt:

  • Leitungswasserschaden
  • Wasserschaden allgemein
  • Brandschaden
  • Sturmschaden / Hagelschaden
  • Schneedruckschaden / Schneeschaden
  • Rohrbuch

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