Was können Sie gegen Schimmelpilze tun?
Bei oberflächlichem Schimmelpilzbefall von kleineren Flächen (bis zu 50 cm²) hilft meistens eine Desinfektion der betreffenden Stellen mit 80-prozentigem Ethylalkohol aus der Apotheke. Eine Bekämpfung mit Essigreiniger richtet hingegen eher weiteren Schaden an, da dieser Substrate für Schimmelpilzwachstum enthält. Auch auf den Einsatz chemischer Bekämpfungsmittel sollte verzichtet werden, denn ihre Verwendung kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Ist der Befall fortgeschritten, helfen nur noch fachgerechte Sanierungsmaßnahmen. Welche im Einzelnen notwendig sind, hängt dabei von den vorgefundenen Schimmelpilzen und der jeweiligen Bausubstanz ab. Es müssen unter Umständen Tapeten und Putz von der Wand entfernt, das Mauerwerk freigelegt, gegebenenfalls getrocknet und behandelt werden. Solche Sanierungsarbeiten erfordern immer die Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen, wie z.B. das Tragen von Mundschutz, Schutzhandschuhen und Sicherheitsbrille sowie die Entfernung von Lebensmitteln.
Bei einem Streitfall, z.B. zwischen Vermieter und Mieter oder Hausbauer und Architekt, sollten Schimmelpilzuntersuchungen bzw. Sanierungsmaßnahmen erst nach einer rechtlichen Beratung veranlasst werden.
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Haarsträubende Angelegenheit: Der Befall mit dem Schimmelpilz Chaetomium murorum deutet auf eine hohe Feuchtigkeit in der Bausubstanz hin. Zeigt sich dieser Schimmelpilz auf einer Tapete, ist in die dahinter liegende Wand zu viel Feuchtigkeit eingedrungen.
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