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Schadensgutachten

 

Sind Bauschäden aufgetreten, haben sich also Baumängel in einem Schaden manifestiert, entstehen bei den Betroffenen unterschiedliche Bedürfnisse.

Klärung der Verantwortlichkeiten um, bei noch bestehender Gewährleistung, die Mangelbeseitigung einfordern zu können.

Ermittlung der Ursachen der aufgetretenen Symptome um mit dieser Kenntnis eine wirkungsvolle Schadensbeseitigung durchzuführen und den gewünschten Zustand dauerhaft wieder herzustellen.

Die Tätigkeit des Bausachverständigen oder Baugutachter findet dabei meist im Spannungsfeld der beteiligten Parteien statt. Die Gemüter sind erhitzt und aufgebracht. Den verantwortungsvollen, kompetenten Sachverständigen und Gutachter zeichnet eine ruhige und unparteiische Vorgehensweise aus. Er hat sich von wirtschaftlichen Konsequenzen, bei allem Verständnis auch aus eigener Erfahrung, nicht leiten zu lassen.

Der Sachverständige oder Gutachter klärt auf ohne zu beschönigen und ohne Polemik. Der verantwortungsvolle Sachverständige wird auch nicht bedingungslos Partei für seinen Auftraggeber ergreifen. Ist dieser im Unrecht, hat auch dies der Sachverständige aufzuklären, ungeachtet evtl. Streitigkeiten um seine Vergütung. Diese Dinge unterscheiden den "echten" von den "sogenannten" Sachverständigen.

Bauschadensgutachten werden als Gerichtsgutachten und als Privatgutachten beauftragt. Dabei kommen folgende Hauptschadensgebiete zum Einsatz:

      • Wasserschaden
      • Wärmeschutz
      • Risse im Haus und an Gebäuden
      • Bauschäden an Innenputzen
      • Schäden an Abdichtungen
      • Baufeuchte
      • Schäden am Bau allgemein
      • Risse im Aussenputz

 

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