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 Die Honorarvereinbarung ist in Anlehnung an die Honorarrichtlinie des BVS

(Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständige e. V.) angelehnt.

 

1. Anwendungsbereich

Die Honorarrichtlinie gilt für die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von 

Grundstücken im Sinne der Sachverständigenordnung. Unter Grundstück ist ein

immobilienwirtschaftliches Grundstück zu verstehen.

Die Anzahl der sachenrechtlichen Grundstücke ist in der Regel unbeachtlich.

 

2. Anwendung der Honorartabelle 

Maßgeblich ist der ermittelte Verkehrswert. Für die Fälle, bei denen Wertminderungen auf

Basis des jeweiligen marktangepassten vorläufigen Verfahrensergebnisses (§ 6, (3),

2. ImmoWertV) erfolgen (z.B. Abschläge für Instandsetzungseinfluss, Reparatureinfluss, ökologische

Lasten, Abbruchkosten, Erschließungsprobleme, mietvertragliche Besonderheiten), ist

das Honorar auf der Grundlage eines ungekürzten Verfahrensergebnisses zu bemessen.

  

3. Berücksichtigung von Besonderheiten

Bei Vorhandensein von Besonderheiten ist das Honorar gemäß Absatz 2 und Absatz 10

aus der nachstehenden Honorartabelle gesondert zu berechnen.

 

Besonderheit         Korrekturfaktor Bemerkung    
                 
Stichtage                 
                 
mehrere Stichtage   + 20% bis +50%  beim Zusammenfallen von   
pro Wertermittlungsstichtag       Qualitäts- und Wertermittlungsstichtag:   
bzw. Qualitätsstichtag        nur einmal den Faktor pro Datum  
                 
wesentlich zurückliegende   + 20% bis +50% in Abhängigkeit der Dauer des Zurückliegens
Stichtage         und/oder der Schwierigkeiten der Datenbeschaffung 
          Beim Zusammenfallen von Qualitäts- und Werter
          mittlungsstichtag: nur einmal den Faktor pro Datum 
Rechte am Grundstück              
Erbbaurecht     + 40 %          
Wegerecht     + 20 %          
Leitungsrecht   + 20 %          
Wohnungsrecht   + 30 %          
Nießbrauch     + 30 %          
Überbau     + 30 %          
weitere Rechte   zwischen + 10% und + 40%   je nach Schwierigkeit, Ausgangswert und Anzahl
                 
mehrere bauliche Anlagen              
mehrere unterschiedliche,   zwischen + 20% und + 60%   je nach Schwierigkeit, Ausgangswert und Anzahl 
aber wesentlich Wert                
tragende bauliche Anlagen                
auf einem Grundstück               

 

4. Bemerkung bei Rechten am Grundstück

Beim Zusammenfallen mehrerer Rechte sind die einzelnen Faktoren zu addieren, wenn keine

Gemeinsamkeiten bei den Rechten bestehen.

Gemeinsamkeiten sind z.B. ein kombiniertes Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf der gleichen

Teilfläche eines Grundstücks. Rechte ohne Werteinfluss sind nicht zu berücksichtigen.

Bei Fällen gleicher Voraussetzungen (z.B. Wohnungsrecht und Nießbrauch für die gleiche

Person) wird ein Recht voll und jedes weitere Recht mit dem halben Korrekturfaktor

berücksichtigt.

Baulasten sowie die Unterschutzstellung nach dem Denkmalschutz- und -Pflegegesetz sind

wie Rechte zu behandeln.

 

5. Aktualisierung eines früheren Gutachtens des Sachverständigen oder der
    Sachverständigen innerhalb von höchstens 3 Jahren

Das Honorar ist mit einem Faktor zwischen 0,9 und 0,6 zu multiplizieren. Die Höhe des

Faktors ist abhängig vom Aufwand, der mit der Aktualisierung verbunden ist.

 

6. Zuschlag für erschwerte Bedingungen

Bei erschwerten Arbeitsbedingungen, die objektbezogen sind (z.B. Schmutz, Sicherheit,

Gefahrenabwehr) ist mit dem Faktor 1,2 zu multiplizieren und mindestens mit 200,- €

zu berücksichtigen.

 

7. Zuschlag für besondere Leistungen

Für die Beschaffung von erforderlichen Unterlagen, örtliche Aufnahme der Gebäude,

Aufmaß, Erstellung oder Ergänzung von Plänen und maßstabsbezogenen Skizzen sowie

der Erstellung einer Berechnung zur Wohnfläche/Nutzfläche ist ein Zuschlag von 20%

bis 50% je nach Aufwand und Schwierigkeit zu berücksichtigen

 

8. Nebenkosten

Nebenkosten sind frei vereinbar. Bei Fahrten mit dem Kraftfahrzeug ist zusätzlich eine

Pauschale von 1,35 € pro gefahrene Kilometer zu berücksichtigen. Die Berechnung von

Fahrzeiten ist möglich.

 

9. Umsatzsteuer

Die dargestellten Honorare sind – sofern nicht anders dargestellt – grundsätzlich

umsatzsteuerpflichtig.

 

10. Honorartabelle

Bei darüber hinaus gehenden Verkehrswerten ist das Honorar frei zu vereinbaren.

 

Wert in Euro   Honorar   Honorar
vor boG*)   ohne USt.

USt. 19 %

inkl. 19% USt.
bis 150.000,00   1.800,00 342,00 2.142,00
200.000,00   1.900,00 361,00 2.261,00
300.000,00   2.100,00 399,00 2.499,00
400.000,00   2.300,00 437,00 2.737,00
500.000,00   2.500,00 475,00 2.975,00
600.000,00   2.670,00 507,30 3.177,30
700.000,00   2.800,00 532,00 3.332,00
800.000,00   2.920,00 554,80 3.474,80
1.000.000,00   3.160,00 600,40 3.760,40
1.250.000,00   3.460,00 657,40 4.117,40
1.500.000,00   3.760,00 714,40 4.474,40
1.750.000,00   4.060,00 771,40 4.831,40
2.000.000,00   4.360,00 828,40 5.188,40
2.500.000,00   4.960,00 942,40 5.902,40
3.000.000,00   5.600,00 1.064,00 6.664,00
4.000.000,00   6.800,00 1.292,00 8.092,00
5.000.000,00   7.700,00 1.463,00 9.163,00
6.000.000,00   8.500,00 1.615,00 10.115,00
7.000.000,00   9.400,00 1.786,00 11.186,00
8.000.000,00   10.300,00 1.957,00 12.257,00
9.000.000,00   11.100,00 2.109,00 13.209,00
10.000.000,00   12.000,00 2.280,00 14.280,00
15.000.000,00   15.000,00 2.850,00 17.850,00
20.000.000,00   18.000,00 3.420,00 21.420,00
25.000.000,00   21.000,00 3.990,00

24.990,00

*) marktangepasstes vorläufiges Verfahrensergebnis ohne Berücksichtigung der sogenannten objektspezifischen Grundstücksmerkmale (boG)   

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