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Nachfolgend sind die Kosten für die Erstellung von Gutachten aufgeführt.

 

Für die Erstellung von Wertgutachten bildet die

       Gebührenverordnung für Wertermittlung  die  Berechnungsgrundlage sowie die AGB.

       

       Für die Erstellung von Schadensgutachten, Gutachten über Baumängel,

      Versicherungsgutachten und Schiedsgutachten bildet die

       JVEG  Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetz

(Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern,

Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen,

ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten)

 

       in der aktuellen Fassung, sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

die Berechnungsgrundlage für das Honorar.

       Artikel 2 des Gesetzes vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718), in Kraft getreten am 01.07.2004
       zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2154) m.W.v. 03.07.2021
       Stand: 01.01.2023 aufgrund Gesetzes vom 04.05.2021 (BGBl. I S. 882

 

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