Nachfolgend sind die Kosten für die Erstellung von Gutachten aufgeführt.
Für die Erstellung von Wertgutachten bildet die
Gebührenverordnung für Wertermittlung die Berechnungsgrundlage sowie die AGB.
Für die Erstellung von Schadensgutachten, Gutachten über Baumängel,
Versicherungsgutachten und Schiedsgutachten bildet die
JVEG Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetz
(Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern,
Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen,
ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten)
in der aktuellen Fassung, sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
die Berechnungsgrundlage für das Honorar.
Artikel 2 des Gesetzes vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718), in Kraft getreten am 01.07.2004
zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2154) m.W.v. 03.07.2021
Stand: 01.01.2023 aufgrund Gesetzes vom 04.05.2021 (BGBl. I S. 882)